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Aufnahmebedingungen unserer Wohnhäuser für Menschen mit Beeinträchtigung

In die Wohnhäuser der Wohnen&mehr GmbH werden erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung aufgenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn:

  • eine Erkrankung eine dauerhafte intensivmedizinische und intensivtherapeutische Behandlung erfordert,
  • eine hochgradige Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt oder
  • eine dauerhafte Überwachung notwendig ist, die eine geschlossene Unterbringung erfordert.

Ansprechpartnerin:

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